Basel Chapter 227 

Ikebana International Basel Chapter 227 ist ein gemeinnütziges, verbrieftes Chapter (Regionalgruppe) von Ikebana International mit Sitz in Tokio, Japan.

Ziel und Zweck dieser Vereinigung ist das Verständnis und die Freundschaft zwischen Japan und anderen Ländern durch Ikebana; die Japanische Kunst des Blumenarrangierens zu fördern und andere verwandte Japanische Künste zu pflegen. 

Bis April 1986 waren Ikebana Interessierte aus Basel und Umgebung dem Zürich Chapter oder Genf Chapter angeschlossen. Da es mittlerweile auch in dieser Region genügend Interessenten gab, wurde anlässlich einer Ikebana-Ausstellung im Hotel Europe in Basel der finanzielle Grundstein für ein drittes Schweizer Chapter gelegt.

Am 21. Januar 1987 fand im Schützenhaus in Basel die Gründungsversammlung des I.I. Basel Chapter statt. Am 15. März 1988 wurde die Gründung in Basel von der Zentrale in Tokio offiziell als 227. Kapitel von Ikebana International anerkannt.

Die wichtigsten Aktivitäten unseres Chapters sind regelmässig stattfindende Workshops und vor allem Ikebana-Ausstellungen, um, wie es im Motto von Ikebana International heisst, die „Freundschaft durch Blumen“ zu fördern.

Highlights im über 20-jährigen Bestehen unseres Chapters waren die drei Jubiläen mit je einer grossen, beeindruckenden Ikebana Ausstellung und mit Vorführungen berühmter Ikebana Meisterinnen und Meister aus Japan und Europa.

Die 6. Europäische Regionalkonferenz 2004 war ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Basler Chapters. An der Organisation beteiligten sich die Regionalgruppen Berlin, Biberach, Zürich und Basel. Für über 200 Teilnehmer aus aller Welt wurde die Konferenz in Basel zu einem absolut unvergesslichen Erlebnis. 

Vorstand

Der Vorstand ist verantwortlich für das Chapter. Er untersteht dem Schweizerischen Vereinsrecht und dem internationalen „General Management of the international Board of Directors“ (BOD).

Der Vorstand besteht aus den gewählten Vorstandsmitgliedern und den PräsidentInnen der eingesetzten Kommissionen. Vorsitzende von speziellen Kommissionen und Verbindungspersonen zu Ikebana Schulen können an den Vorstandssitzungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. 

Die ehemalige PräsidentIn (AmtsvorgängerIn) kann Mitglied des Vorstandes sein, hat aber kein Stimmrecht, ausser sie wird in ein anderes Amt gewählt.

Der Vorstand erfüllt alle Aufgaben, die die Angelegenheiten des Chapters betreffen. Vorstandsmitglieder werden an der ordentlichen Generalversammlung im Frühjahr für die Dauer von zwei Jahren in ihr Amt gewählt und übernehmen dieses sofort.

Bild Name Funktion   Bemerkungen
Monika Nussberger Präsidentin   Orange oder knallrot sind meine Lieblingsfarben
bei Blumen - wie die Gerbera.
Wally Gschwind Präsidentin   Ich mag apricotfarbene Rosen.
Jan Sielecki Vize-Präsidentin   Die japanische Iris ist meine Lieblingsblume.
Karin Herzog Vize-Präsidentin   Meine Lieblingsblumen sind Lilien und Chrysanthemen.
Marianne Rupf Beisitzerin  
Ursula Göldi Chronistin   Ich mag Hyazinthen, Amaryllis und Lotusblumen.

List der ehemaligen Präsidentinnen

  • Regula Maier (1988–1990)
  • Rosmarie Burgener (1990–1994)
  • Elsbeth Lesmann (1994–1996)
  • Ann Buch (1996–2000)
  • Eliane Gagneux (2000–2004)
  • Susy Isenring (2004–2010)
  • Ann Buch (2010–2012)
  • Regula Maier (2012–2016)
  • Ankica Rietschi (2016-2020)

Mitgliedschaft 

Die Generalversammlung aller Mitglieder findet jeweils im Frühjahr statt. Die Beschlüsse der Generalversammlung sind:

- Business Plan und Budget
- Jahresbericht und Rechnungsabschluss
- Wahlen und Amtseinsetzungen
- Andere wichtige Geschäfte
- Protokoll der Generalversammlung 

Die Mitgliedschaft ist allen Personen zugänglich. Reguläre Mitglieder eines Erst-Chapters können Mitglied in einem andern Chapter werden. Sie bezahlen als Zweit-Mitglied nur den lokalen Chapter Beitrag des zweiten Chapters. Reguläre Mitglieder, die an einen andern Ort umziehen, können die Mitgliedschaft ihres Erst-Chapter zu einem neuen Erst-Chapter transferieren, wenn sie die Mitgliederkarte oder die Bestätigung der Bezahlung des Jahresbeitrags vorweisen.

Das Chapter kann Personen, die ausserordentliche Leistungen für das Chapter erbracht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder können auf Empfehlung des Vorstandes von der Generalversammlung gewählt werden.